Hundesteuer

Hundesteuer

Gebührensätze

(Stand: Januar 2022)

Steuer
Gebühren

Ersthund

60,00 € im Jahr

Zweithund
120,00 € im Jahr

jeder weitere Hund

180,00 € im Jahr


Nähere Erläuterung zur Hundesteuer

Wer der Halter von einem oder mehreren Hunden in der Gemeinde Wehrheim ist, unterliegt der Hundesteuer und ist verpflichtet diese/n bei der Steuerabteilung anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. eines Folgemonats, in dem der Hund im Haushalt Aufnahme findet. Bei einem Welpen beginnt sie, wenn der Hund 3 Monate alt ist.

Bei einer Anmeldung sind unbedingt folgende Unterlagen vorzulegen: z. B. Impfpass, Kaufvertrag/Überlassungsvertrag bei Hunden aus dem Tierheim oder bei einem Welpenkauf aus einer Zucht. Jeder Hund, welcher bei der Gemeinde Wehrheim angemeldet wird, sollte eine Steuermarke tragen. Diese werden bei Erstanmeldung ausgegeben.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Nachweise der Beendigung einer Hundehaltung sind vorzulegen, z.B. Anschrift des neuen Besitzers, Tierarztbescheinigung. Ferner ist bei einer Abmeldung die von der Gemeinde ausgegebene Steuermarke abzugeben.

Die Hundesteuer wird mit einem Steuerbescheid festgesetzt und ist jeweils zum 01.07 eines Jahres fällig.

Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung gewährt werden. Näheres kann aus den §§ 3 – 7 der gemeindlichen Hundesteuersatzung entnommen werden.

Ansprechpartner:

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