Energieberatung

Energieberatung Usinger Land


Über die Kooperation Energieberatung Usinger Land können sich interessierte Bürger*innen des Usinger Landes im Stützpunkt Neu-Anspach (Per E-Mail unter: mirjam.matthaeus@neu-anspach.de oder telefonisch unter 06081 1025-6010 oder -6012) für einen Energieberatungstermin anmelden. Diese stationären Energieberatungen der Verbraucherzentrale in Neu-Anspach und Weilrod sind wegen der Corona-Situation zwar derzeit in den Rathäusern noch nicht möglich. Die Koordinatorin der Energieberatung Usinger Land, Mirjam Matthäus-Kranz von der Stadt Neu-Anspach, rät: „Nutzen Sie alternativ die ausführliche telefonische Energieberatung. Die zertifizierten Energieberater der Verbraucherzentrale stehen den Ratsuchenden telefonisch jeweils für 45 Minuten zur Verfügung. Wir haben inzwischen die Erfahrung gemacht, dass sehr viele Ratsuchende auf diese Weise bereits umfassende und individuelle Hilfe bekommen können. Diese Initialberatung ist oft hilfreich, um die Vorgehensweise bei anstehenden energetischen Maßnahmen, einem geplanten Heizungstausch, der Errichtung einer Photovoltaik oder thermischen Solaranlage mit den jeweiligen Fördermöglichkeiten, im Vorfeld zu besprechen.“
 
Über einen Energie-Check kann dann anschließend eine ausführliche Beratung vor Ort hilfreich sein. Hier gibt es allerdings momentan wegen der großen Nachfrage und der Corona-Einschränkungen weiterhin enorme Verzögerungen bei der Bearbeitung und Durchführung der Termine.
 
Wer sich zu den Themen „Fördermittel fürs Haus“, „Schimmel in Wohnräumen“, „Heizungserneuerung“, „Photovoltaik oder Solarthermie“ oder „Energetische Sanierung im Bestand“ dennoch schon einmal ausführlicher informieren möchte, kann das Online-Angebot der Verbraucherzentrale nutzen, so Mirjam Matthäus-Kranz. Termine und Anmeldung über www.verbraucherzentrale-energieberatung.de


Die Kooperation Energieberatung Usinger Land ist ein Zusammenschluss der Kommunen Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Usingen, Wehrheim und Weilrod. Die Kooperation wird unterstützt von der Verbraucherzentrale Hessen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


Kostenlose Energie-Beratungen und Energie-Checks
der Verbraucherzentrale Hessen

Die Energieberatung Usinger Land bietet für die Bürgerinnen und Bürger im Usinger Land in den Stützpunkten Neu-Anspach und Weilrod kostenlose stationäre Energieberatungen und Energie-Checks der Verbraucherzentrale Hessen bei Ihnen zu Hause an. Außerdem organisiert die kommunale Kooperation verschiedene Aktionen und Veranstaltungen zu energierelevanten Themen.

Haben Sie Interesse?

Zu den Terminen, zur Anmeldung, zu Aktionen und Veranstaltungen sowie weiteren Informationen über die Kooperation Usinger Land gelangen Sie hier.

Kontakt

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Härtefallhilfe für Energiekosten

Was wird bezuschusst?

  • Finanzielle Unterstützung gibt es für private Haushalte in Hessen, die 2022 nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle genutzt haben.

Wer erhält den Zuschuss?

  • Den Zuschuss gibt es nur für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 getätigt wurden.
  • Der Kaufpreis muss im Vergleich zu den festgelegten Referenzwerten (siehe Rechenbeispiel) mindestens doppelt so hoch sein.
  • Antragsberechtigt ist der  Besitzer/die Besitzerin der jeweiligen Heizungsanlage („Feuerstättenbetreiber/in“) des Privathaushalts. Privathaushalte mit eigener Heizung können selbst beantragen („Direktantragstellende“). Werden die Feuerstätten zentral durch Vermieterinnen bzw. Vermieter oder durch eine Wohnungseigentumsgemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz betrieben, sind diese Vermieterinnen und Vermieter bzw. diese Wohnungseigentumsgemeinschaften antragsberechtigt („Zentralantragstellende“).

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Mehrkosten (mindestens 100 Euro), die über den doppelten Preis hinausgehen. Aber maximal 2.000 Euro.
  • Der Rechnungsbetrag 2022 sind die Bruttokosten für den jeweiligen Energieträger im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022. Die Bestellmenge ist die von dem jeweiligen Energieträger gelieferte Menge in diesem Zeitraum.
  • Hier kann ermittelt werden ob man unter die Regelung fällt.  https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

Wo beantrage ich den Zuschuss?

Wo finde ich weitere antworten auf meine Fragen?