Grundsteuer

Grundsteuer

Hebesätze:

(Stand: Rückwirkend zum 01.01.2021)

Steuer
Hebesatz

 

Grundsteuer A

 

420 %

 

Grundsteuer B

 

479 %


Nähere Erläuterung zur Grundsteuer:

Steuerpflichtig ist der in der Gemeinde liegende Grundbesitz, der sich aus den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und den bebauten und unbebauten Grundstücken (Grundsteuer B) zusammensetzt. Besteuerungsgrundlage ist der nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert. Für die Berechnung der Grundsteuer ergeht vom Finanzamt Bad Homburg ein Einheitswertbescheid – Grundsteuermeßbescheid, welcher den Steuermeßbetrag festsetzt. Zur Ermittlung der Grundsteuer wird der Steuermeßbetrag mit dem Prozentwert des von der Gemeindevertretung beschlossenen Hebesatzes multipliziert. Die Grundlage für eine Erhöhung/Änderung des Hebesatzes ist die Hebesatzsatzung. Die Gemeinde ist an dem Grundsteuermeßbescheid gebunden. Einwendungen gegen diesen Bescheid können nur beim zuständigen Finanzamt vorgebracht werden.

Bei einer Veräußerung von Hauseigentum im Laufe eines Jahres, erfolgt keine automatische Umschreibung der Grundsteuer. Die Steuerverwaltung bietet Ihnen jedoch die Möglichkeit, unten angegebene Erklärung auszufüllen und bei der Steuerabteilung abzugeben. Erst dann kann die Grundsteuer auch bei Übergabetag auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden. Sollte im Kaufvertrag – Abschnitt: Besitzübergang –  eine Regelung getroffen worden sein, daß auch die Grundsteuer bei Übergabetag an den Käufer geht, wird der neue Eigentümer ab diesem Tag mit der Grundsteuer veranlagt.

Bei einem Verkauf von Eigentumswohnungen sollte eine Kopie des Kaufvertrages an die Steuerabteilung der Gemeinde Wehrheim zwecks Umschreibung zugesendet werden, sonst erfolgt eine Umschreibung an den neuen Eigentümer erst bei entsprechender Vorlage des Einheitswertbescheides vom Finanzamt.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das  Grundsteuergesetz.

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