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Digitales Rathaus: Wohnsitzanmeldung nun auch als Online-Service in Wehrheim eingerichtet
Der Online-Dienst ermöglicht die digitale Ummeldung nach einem Umzug und stellt damit eine bequeme Alternative zur Wohnsitzanmeldung vor Ort dar.
Das Angebot digitalisiert erstmals den gesamten Ummeldungsprozess von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises sowie des Reisepasses.
Genutzt werden kann der Online-Service von Personen und Familien, die innerhalb von Deutschland nach Wehrheim zugezogen sind und von Personen, die innerhalb von Wehrheim umgezogen sind.
Die Bürger benötigen hierfür einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN oder eine eID-Karte, ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät, eine Wohnungsgeberbestätigung (falls die Wohnung kein Eigentum ist), Mailadresse, die AusweisApp und ein behördliches Nutzerkonto (z. B. BundID).
Die An- oder Ummeldung kann ohne persönlichen Kontakt im Bürgerbüro erfolgen.
Nach der elektronischen Anmeldung wird sogar der Chip im Ausweisdokument online aktualisiert, ohne dass der Besuch im Rathaus erforderlich ist. Zudem wird nach erfolgreicher Anmeldung eine elektronische Meldebestätigung ausgestellt. Der neue Adressaufkleber wird dem Bürger anschließend mit der Post zugestellt.
Damit haben die Wehrheimer nun die Möglichkeit, sehr viel schneller und einfacher ihre Wohnsitzan- und -ummeldungen durchzuführen.
Bereits jetzt werden auch weitere Vorgänge im Digitalen Rathaus in Wehrheim angeboten wie z. B. die Beantragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren, die Beantragung von Meldebescheinigungen oder auch die Verlusterklärung eines Ausweisdokuments.
Alle Vorgänge, die bereits digitalisiert sind, sind unter https://www.wehrheim.de/rathaus-politik/digitales-rathaus/buergerservice/ zu finden.
Ermöglicht wurde die elektronische Wohnsitzanmeldung durch das länderübergreifende Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) umgesetzt wird.
EfA bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Länder und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann mitnutzen können.
Über diesen Link kann der Online-Service genutzt werden: https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Dort sind auch weitere Informationen zu den Voraussetzungen, den einzelnen Schritten sowie Erläuterungen zu häufig gestellten Fragen zu finden.
Wehrheim, den 27.03.2025
Gregor Sommer,
Bürgermeister