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Apotheken Notdienst
Leistungsbeschreibung
Oft werden Arzneimittel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten benötigt, z.B. nachts oder an Sonn- und Feiertagen.
Prinzipiell sind alle Apotheken zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet, um 24 Stunden und 7 Tage die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher zu stellen. Die Landesapothekerkammer Hessen ist in Hessen die zuständige Behörde für die Organisation dieser Dienstbereitschaft.
Auf der Internetseite stellt die Landesapothekerkammer unter dem Oberbegriff „Notdienstbereite Apotheken“ einen Infoservice zum Auffinden der dienstbereiten Apotheken zur Verfügung.
Die Aufstellung der Notdienstbereiten Apotheken wird auch in der lokalen Presse veröffentlicht.Was sollte ich noch wissen?