- Rathaus & Politik
- Digitales Rathaus
- Aktuelles
- Rathaus
- Politik
- Bürgerservice
- Bürgerinformationen
- Wirtschaftsförderung Wehrheim
- Standort Wehrheim
- Direktvermarktung
- Wehrheimer Mitte
- Gewerbeverein Wehrheim e.V.
- Fair Trade Town Wehrheim
- Wehrheim ist Fairtrade Kommune
- Sweet Revolution – Fairtrade-Town auf dem Weihnachtsmarkt
- Fair gehandelte Schoki und Infos punkten auf dem Weihnachtsmarkt
- Weltladen präsentiert sich in der Wehrheimer Mitte
- 50 Jahre Weltladen Wehrheim
- Fair in den Tag - Faires Frühstück in der Kindertagesstätte "Wiesenau"
- Fairtrade-Frühstück in den Wehrheimer Kitas
- Leerstand melden/erfragen
- Fragen und Anregungen
- Kultur & Freizeit
- Soziales & Familien
- Bauen & Umwelt
Ratten melden
Leistungsbeschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter , wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Markus Braun
- Herr Nikolai KraubergerSachgebietsleitung