- Rathaus & Politik
- Digitales Rathaus
- Aktuelles
- Rathaus
- Politik
- Bürgerservice
- Bürgerinformationen
- Wirtschaftsförderung Wehrheim
- Standort Wehrheim
- Direktvermarktung
- Wehrheimer Mitte
- Gewerbeverein Wehrheim e.V.
- Fair Trade Town Wehrheim
- Wehrheim ist Fairtrade Kommune
- Sweet Revolution – Fairtrade-Town auf dem Weihnachtsmarkt
- Fair gehandelte Schoki und Infos punkten auf dem Weihnachtsmarkt
- Weltladen präsentiert sich in der Wehrheimer Mitte
- 50 Jahre Weltladen Wehrheim
- Fair in den Tag - Faires Frühstück in der Kindertagesstätte "Wiesenau"
- Fairtrade-Frühstück in den Wehrheimer Kitas
- Leerstand melden/erfragen
- Fragen und Anregungen
- Kultur & Freizeit
- Soziales & Familien
- Bauen & Umwelt
Eheschließung Vollzug
Leistungsbeschreibung
Für das Eingehen einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.
Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam oderaufhebbar ist.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.
Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.