- Rathaus & Politik
- Digitales Rathaus
- Aktuelles
- Rathaus
- Politik
- Bürgerservice
- Bürgerinformationen
- Wirtschaftsförderung Wehrheim
- Standort Wehrheim
- Direktvermarktung
- Wehrheimer Mitte
- Gewerbeverein Wehrheim e.V.
- Fair Trade Town Wehrheim
- Wehrheim ist Fairtrade Kommune
- Sweet Revolution – Fairtrade-Town auf dem Weihnachtsmarkt
- Fair gehandelte Schoki und Infos punkten auf dem Weihnachtsmarkt
- Weltladen präsentiert sich in der Wehrheimer Mitte
- 50 Jahre Weltladen Wehrheim
- Fair in den Tag - Faires Frühstück in der Kindertagesstätte "Wiesenau"
- Fairtrade-Frühstück in den Wehrheimer Kitas
- Leerstand melden/erfragen
- Fragen und Anregungen
- Kultur & Freizeit
- Soziales & Familien
- Bauen & Umwelt
Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.