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Plakatierung
Plakatierung / Wahlwerbung
Die Parteien werden darum gebeten die entsprechenden Informationen zu beachten.
- Plakatierungsverordnung (PDF)
- Handreichung für die Wahlwerbung in der Gemeinde Wehrheim auf den Plakatwänden zur Bundestagswahl am 23.02.2025 (PDF)
- Handreichung für die Wahlwerbung in der Gemeinde Wehrheim auf den Plakatwänden zur Kommunalwahl am 15.03.2026 (PDF) - noch ausstehend
Häufige Fragen und Antworten (FAQ):
Erlaubt die Gemeinde Wehrheim das Aufhängen von Wahlplakaten an Laternenmasten u.Ä.?
Plakatierungen an öffentlichen Straßen, öffentlichen Anlagen und öffentlichen Flächen sind nicht gestattet.
Erlaubt die Gemeinde Wehrheim das Aufhängen von Wahlplakaten an dafür vorgesehenen Plakatwänden?
Es gibt vorgesehene Plakatwände in Wehrheim (Altersheim, Festplatz, In der Au, Feldstraße, Köpperner Straße, Limesstraße, Königsberger Straße, Egerlandstr.), Friedrichsthal (Am Holzbach), Pfaffenwiesbach (Forsthausstraße) und Obernhain (Saalburgstraße, An den Kastanien), wo die Plakatierung erlaubt ist.
Dürfen Wahlplakate an privaten Zäunen oder Hoftoren angebracht werden?
Ja. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass vor der Plakatierung das Einvernehmen mit dem Eigentümer dier jeweiligen Liegenschaft hergestellt wurde und entsprechende Erlaubnis eingeholt wurde. Weiterhin muss die Verkehrssicherheit gewährleistet sein und darf nicht durch die Plakatierung eingeschränkt werden. Weiterhin sind die Vorgaben nach der StVO zu beachten.
Was sind die relevanten Fristen? Ab wann können die Plakate aufgehängt werden und bis wann müssen die Plakate wieder abgehängt sein?
Politischen Parteien ist es gestattet, die Wahlwerbung 6 Wochen vor der Wahl an den Plakatwänden anzubringen. Die Plakate sind spätestens 7 Tage nach dem Wahltag zu entfernen.
Einige Gemeinden bieten einen Aufhängedienst für Wahlplakate an. Gibt es in der Gemeinde Wehrheim eine vergleichbare Regelung? Falls ja, was sind die Bestimmungen und relevanten Fristen?
Jede Partei ist selbst für die Plakatierung verantwortlich.
Müssen Plakate nach der Wahl von den Parteien wieder entfernt werden oder geschieht die Entsorgung durch die Gemeinde?
Jede Partei ist für die Entfernung der Plakate verantwortlich.
Gibt es Vorgaben, welche Art von Plakaten zulässig sind? (Sind z.B. nur Plakate aus Papier oder nur aus Plastik zugelassen? Gibt es konkrete Vorgaben zur Befestigung der Plakate?)
Die Art und Anbringung der Plakate ist jeder Partei selbst überlassen. Es ist jedoch darauf zu achten, das sich Plakate, die nicht an den Plakatwänden im Gemeindegebiet angebracht werden, rückstandslos entfernt werden können und die Anbringungsorte keine Schäden nehmen.
Existiert eine Handreichung/ein Übersichtsdokument bezüglich der Plakatierungsregeln?
Es gelten die Regelungen der Plakatierungsverordnung. Für jede Wahl wird die Reihenfolge der Plakatierung mittels einer Handreichung rechtzeitig bekannt gegeben.
Hat die Gemeinde Wehrheim sonstige (Sonder)regeln, die es bezüglich Wahlplakaten zu beachten gibt?
Alle Regeln sind in der Plakatierungsverordnung von der Gemeinde Wehrheim festgehalten.