Bürgerbüro


Mit der Capture Station
schneller zum neuen Ausweis

Mit der Speed Capture Station erfassen Sie Passfoto und Unterschrift im Bürgerbüro selbst unmittelbar bevor Sie Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Während der Beantragung ruft die Sachbearbeitung das Datenpaket digital ab. Sie prüft die Daten und übernimmt sie direkt in den Antrag.

Nutzungsentgelt:                                     10,00 €

Die einmal erfassten Daten können für die zeitgleiche Beantragung mehrerer Dokumente (z.B. Personalausweis und Reisepass) genutzt werden. Hiervon ausgeschlossen ist unter Anderem der Führerscheinantrag.


Passfoto Aufnahme
Unterschrift Erfassung

                  

Willkommen im Bürgerbüro der    Gemeinde Wehrheim

Egal ob Sie einen neuen Ausweis brauchen oder umziehen, wir das  Team vom Bürgerbüro, sind Ansprechpartner bei Verwaltungsangelegenheiten und helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Dienstleistungen können Sie im Rahmen unserer Öffnungszeiten in Anspruch nehmen.

Natürlich stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen auch  gerne telefonisch zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie auch unser
"Digitales Rathaus"


  • Meldewesen

    Folgende Bescheinigungen und Auskünfte können Sie in unserem Digitalen Rathaus beantragen.

    Für die An-, Ab-, und Ummeldung eines Wohnsitzes benötigen Sie Ihre gültigen Ausweisdokumente, sowie eine ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung Ihres Wohnungsgebers.

    Sofern Sie selbst der Eigentümer der Immobilie sind, müssen Sie selbst eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen.

    Wenn Ihr Fahrzeug bereits im Hochtaunuskreis gemeldet war, bringen Sie bitte Ihren Fahrzeugschein mit, auf diesem muss nach Anmeldung die Adresse geändert werden.

    Formulare


    Gebühren

    • Meldebescheinigung                                              10,00€
    • Melderegisterauskunft                                           10,00€
    • Adressänderung Fahrzeugschein                       11,40€
  • Kirchenaustritt

    Gebühren

    • Kirchenaustritt                                                       30,00€


    Die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt sollte unbedingt dauerhaft aufbewahrt werden. Das Dokument dient als rechtssicherer Nachweis für das Ende Ihrer Kirchensteuerpflicht.

  • Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft

    Gemäß §30 Bundeszentralregistergesetz können Führungszeugnisse nur persönlich im Bürgerbüro oder beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

    Die Auskunft aus dem Bundeszentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt.

    Das Führungszeugnis können Sie online beim Bundesamt für Justiz oder persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen. Bei Antragstellung leiten wir den Antrag an das Bundesamt für Justiz zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde geschickt.

    Zusätzlich sind je nach Art des Führungszeugnisses folgende Unterlagen erforderlich:

    • Führungszeugnis für eine Behörde: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl)
    • Erweitertes Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
    • Führungszeugnis für Ehrenamtliche: Nachweis über die ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit (ausgestellt auf Ihren Namen, mit Stempel und Unterschrift der Einrichtung/Organisation, für die Sie tätig sind).

    Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

    Führungszeugnis für private Zwecke
    Sie bekommen das Führungszeugnis mit der Post zugeschickt und können es an die Stelle (zum Beispiel Verein, Personalbüro) weiterleiten, die das Führungszeugnis von Ihnen angefordert hat.

    Führungszeugnis für eine Behörde
    Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird der genaue Verwendungszweck im Antrag vermerkt und das Führungszeugnis direkt dorthin gesandt. Wenn Sie vorher erfahren wollen, was in Ihrem Führungszeugnis steht, können Sie bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl Einsicht nehmen.

    Erweitertes Führungszeugnis
    Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich tätig sind oder tätig werden wollen (zum Beispiel Schule, Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die für die Prüfung der Eignung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung sind. Aufgrund gesetzlicher Regelungen kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses auch für Tätigkeiten im Erwachsenenbereich verlangt werden (zum Beispiel in bestimmten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige). In diesem Fall werden Sie von Ihrer Arbeitsstelle informiert. Für den Antrag müssen Sie eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt.

    Europäisches Führungszeugnis
    Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.

    Führungszeugnis für Ehrenamtliche
    Wenn Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung ein Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis brauchen, dann bekommen Sie hier alle Informationen.

    Voraussetzungen
    Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres. ​Für Jugendliche unter 18 Jahren können auch die Eltern (Sorgeberechtigte, gesetzliche Vertreter) das Führungszeugnis beantragen. Bei Geschäftsunfähigkeit ist nur die gesetzliche Vertretung der betroffenen Person antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretung hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.

    Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Antragstellung ist rechtlich nicht möglich.

    Benötigte Unterlagen

    Persönliche Antragstellung
    Für einen persönlichen Termin vor Ort ist ein gültiger Pass oder Personalausweis erforderlich.

    Online-Antragstellung
    Wenn Sie einen elektronischen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen, können Sie Ihr Führungszeugnis online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.

    Bearbeitungszeit
    Im Regelfall ein bis zwei Wochen.
    Europäisches Führungszeugnis: bis zu sechs Wochen.

    Gebühren

    • Führungszeugnis                                                    13,00€
    • Gewerbezentralregisterauskunft                        13,00€
  • Amtliche Beglaubigungen

    Beschreibung
    Besonders häufig beglaubigen wir zum Beispiel Schulzeugnisse, Ausweisdokumente, Arbeitszeugnisse, Approbations- oder Promotionsurkunden.

    Es kann nur das gesamte Dokument beglaubigt werden – keine Teile oder bestimmte Seiten daraus. Auf Wunsch erhalten Sie auch mehrere Exemplare der benötigten Beglaubigung.

    Unterscheidung: Amtliche und öffentliche Beglaubigung

    • Die gesetzlichen Vorgaben geben der Meldebehörde die Befugnis zur amtlichen Beglaubigung, verpflichten sie aber nicht dazu. Beglaubigungen liegen daher ausschließlich im pflichtgemäßen Ermessen.
    • Die Meldebehörde hat keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung. Öffentliche Beglaubigungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notar*innen vorbehalten.

    Voraussetzungen
    Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich vorbeikommen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.

    Eine Beglaubigung dürfen wir nur erstellen, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie das Dokument beglaubigen lassen, weil Sie es bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen.

    Nicht von uns beglaubigt werden dürfen beispielsweise:

    • Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung. Für eine deutsche Übersetzung von Dokumenten müssen Sie sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wenden.
    • Private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen, wie beispielsweise Unterlagen für den Bereich des Erb- und Familienrechts oder Finanzunterlagen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
    • Wir als Pass- und Personalausweisbehörde sind nicht befugt, Unterschriften von Einverständniserklärungen der Eltern für allein bzw. mit einer anderen Begleitperson reisende Kinder zu beglaubigen. Der Unterschrift unter Einverständniserklärung der Eltern für allein bzw. mit einer anderen Begleitperson reisende Kinder nimmt ein Notar vor.
    • Von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können keine beglaubigten Kopien angefertigt werden. Diese Urkunden werden bei Bedarf vom Standesamt des Ereignisortes neu ausgestellt.
    • Abschriften von Katasterbüchern und von Auszügen aus einem Katasterkartenwerk. Die Beglaubigung erfolgt durch das Vermessungs- und Katasteramt.
    • Führerscheine. Die Beglaubigung erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde.
    • Waffenscheine, Waffenbesitzkarten, Jagdscheine und Fischereischeine. Die Beglaubigung erfolgt durch die Waffenbehörde.
    • Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift erfolgt bei der Betreuungsbehörde des Hochtaunuskreises im Landratsamt Bad Homburg v.d.Höhe.  Andernfalls empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.

    Benötigte Unterlagen

    • Das Dokument im Original. (Falls Sie nur eine Kopie und kein Original besitzen, können wir mit der Beglaubigung lediglich die Übereinstimmung mit der uns vorgelegten Kopie bestätigen)
    • Bei fremdsprachigen Urkunden: deutsche Übersetzung von einem/*r öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer*in.

    Bitte bringen Sie keine eigenen Kopien mit. Alle zu beglaubigenden Kopien erstellen wir ausschließlich selbst.

    Gebühren

    • Beglaubigung von Abschriften, Kopien              3,00€
    • Beglaubigung von Unterschriften                       6,00€
  • Pass- und Ausweiswesen

    Formulare


    Gebühren

    Biometrisches Foto                                                10,00€
    Personalausweis ab 24 J.                                      46,00€
    Personalausweis unter 24 J.                                 27,60€
    Vorläufiger Personalausweis                                10,00€
    Einschalten Online-Ausweisfunktion                 0,00€       
    Änderung der PIN                                                    0,00€

    Reisepass ab 24 J. (32 Seiten)                             70,00€
    Reisepass ab 24 J. (32 Seiten Express)            102,00€
    Reisepass ab 24 J. (48 Seiten)                             92,00€
    Reisepass ab 24 J, (48 Seiten Express)            124,00€

    Reisepässe  unter 24 J. (32 Seiten)                     37,50€
    Reisepass unter 24 J. (32 Seiten Express)        69,50€
    Reisepass unter 24 J. (48 Seiten)                       59,50€
    Reisepass unter 24 J. (48 Seiten Express)        91,50€

    Vorläufiger Reisepass                                           26,00€ 

    Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.
    Die PIN wurde Ihnen mit Beantragung Ihres Personalausweises ausgehändigt. Sollte die Online-Ausweisfunktion deaktiviert sein oder Sie Ihre PIN nicht mehr haben, können Sie beides bei uns im Bürgerbüro aktivieren bzw. neu setzen.

    Seit dem 01.05.2025 besteht die Möglichkeit, den Personalausweis, den Reisepass oder die eID-Karte mit der Option Direktversand zu beantragen. Weitere Informationen dazu können Sie der Handreichung (PDF) entnehmen.

    Direktversand Personalausweis, Reisepass, eID-Karte zzgl. 15 €.        

  • Gewerbe

    Alle ausgefüllten Formulare können auch gerne per E-Mail (buergerbuero@wehrheim.de) an uns gesendet werden. Hierzu benötigen wir zusätzlich ein Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite) des Geschäftsführers.

    Wenn Sie nur im Besitz eines ausländischen Ausweisdokumentes sind, benötigen wir zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung.  

    Formulare

    Gebühren

    Gewerbe An-,Ab-und Ummeldung
    Ohne Bescheinigung                                             28,00€
    Mit Bescheinigung                                                 36,00€
    Gewerbebestätigung                                             15,00€

  • Führerschein

    Formulare

    Gebühren

    Umstellung auf EU-Kartenführerschein           26,50€
    (Bearbeitungszeit bis zu 6 Monate)
    Ersatz bei Unbrauchbarkeit                                  26,50€
    oder Datenänderung
    (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Wochen)
    Führerschein bei Verlust o. Diebstahl                40,10€
    (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Wochen)
    Internationaler Führerschein                                14,30€
    (Bearbeitungszeit ca. 1-2 Wochen)
    Abnahme einer eidesstattlichen
    Versicherung                                                             30,70€

    Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) muss mitgebracht werden!

  • Wahlen

  • Einbürgerung

    Für eine Einbürgerung bitten wir Sie sich mit dem Bürgerbüro in Verbindung zu setzen.

    Vorab können Sie bereits das Online-Formular ausfüllen.


Termine nach Vereinbarung 

Montag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 18:00 Uhr

Dienstag

Von 13:30 bis 15:30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

Von 07:00 bis 12:00 Uhr

Samstag

geschlossen

Sonntag

geschlossen

Sprechzeiten ohne Termin

Dienstag

Von 07:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag

Von 13:30 bis 15:30 Uhr

Für folgende Anliegen ist keine Terminvereinbarung erforderlich:
Abholung von Ausweisdokumenten, Führerscheinen, Briefwahlunterlagen, Gelben Säcken und Formularen.

E-Mail: buergerbuero@wehrheim.de

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