Bürgermeisterwahl 2025

Bürgermeisterwahl am 31.08.2025 in Wehrheim

  • Sonntag, 31.08.2025: Hauptwahltermin
  • Sonntag, 14.09.2025: eventueller Stichwahltermin (entfällt, da nur ein Bewerber)


Am Sonntag, 31.08.2025 findet in Wehrheim die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Wehrheim, Hochtaunuskreis, statt. Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

Den Wahltermin und den möglichen Stichwahltermin hat die Wehrheimer Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 13.12.2024 beschlossen.

Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am 23.06.2025 um 18 Uhr lag ein Wahlvorschlag vor. Der Wahlausschuss der Gemeinde Wehrheim hat den Wahlvorschlag in seiner Sitzung am 04.07.2025 zugelassen.

Somit steht Herr Gregor Sommer erneut zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wehrheim.

 

Briefwahl beantragen

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus Wehrheim haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl online zu beantragen.

Um dies zu tun, müssen Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sein. Die Eintragung wird Ihnen mit einer Wahlbenachrichtigung bestätigt, die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 28.07.2025 postalisch zugestellt.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wehrheim.

 

Briefwahl kann wie folgt beantragt werden:

  • Schriftlich (Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Rathaus schicken, bei Postversand bitte den Umschlag frankieren)
  • Über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
  • Über das Online-Portal bis 27.08.2025 Mitternacht: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6434012
    Ihre Daten werden über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung übermittelt und gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
  • Persönlich vor Ort im Rathaus (Wahlbenachrichtigung und Ausweisdokument bitte mitbringen) während der Öffnungs- und Sprechzeiten.



Bekanntmachungen:






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