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Bauleitplanung
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument zur eigenverantwortlichen Ordnung und Lenkung der baulichen Entwicklung in Kommunen. Sie wird in einem zweistufigen Vefahren vollzogen, indem zunächst ein vorbereitender Flächennutzungsplan (PDF) für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird der anschließend in verbindlichen Bebauungsplänen (PDF) für räumliche Teilbereiche konkretisiert wird.
Das formale Verfahren zur Aufstellung der Pläne ist im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt und in verschiedene Schritte unterteilt.
- Aufstellungsbeschluss über die Erforderlichkeit eines Bauleitplans
- Erarbeitung eines Vorentwurfs
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
- Ausarbeitung eines konkretisierten Entwurfs unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung
- Auslegungsbeschluss / Öffentliche Auslegung
- Abwägung der Stellungnahmen per Beschluss und Mitteilung der Ergebnisse (erneute öffentliche Auslegung bei erheblichen Änderungen)
- Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss
- Genehmigungsverfahren (bei Flächenutzungsplan)
- Inkrafttreten der Bauleitplanung mit Bekanntmachung der Genehmigung bzw. des Satzungsbeschlusses
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne müssen die Kommunen neben Raumordnungsplänen auch öffentliche und private Belange sowie die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen. Die Pläne werden daher regelmäßig durch landschaftspflegerische Begleitpläne und gesonderte Umweltberichte ergänzt.
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