Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer

Gebührensätze:

Person
Gebühr

Mieter

10 % der Jahresnettokaltmiete

Eigentümer

abhängig vom Jahresrohmietwert

Nähere Erläuterung zur Zweitwohnungssteuer:

Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemandem neben seiner Hauptwohnung für sich selber oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat.

Bemessungsgrundlage ist bei Mietwohnungen die jährliche Nettokaltmiete. Hier werden 10 % als Zweitwohnungssteuer erhoben. Ist die Wohnung im Eigentum so wird statt dessen die vom FA festgesetzte Jahresrohmiete als Bemessungsgrundlage verwendet.

Wer eine Zweitwohnung in Wehrheim innehat bzw. wer im Gemeindegebiet Eigentümer einer Zweitwohnung ist oder wird, ist verpflichtet dem Steueramt die wesentlichen Besteuerungsgrundlagen mitzuteilen.

Zweitwohnungssteuersatzung

Ansprechpartner

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