Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (inkl. Hilfsangebote)

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

In Wehrheim werden die Funktionen der internen und externen Frauenbeauftragten sowie Gleichstellungsbeauftragten nach dem Hessischen Gleichstellungsgesetz (HGIG) und der Hessischen Gemeindeordnung von einer Person wahrgenommen.

Als interne Frauenbeauftragte ist sie Ansprechpartnerin und Interessensvertreterin für die Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung Wehrheim.

Als externe Frauenbeauftragte ist sie Ansprechpartnerin für die Interessen aller Frauen jeden Alters und jeder Nationalität. Sie berät Frauen und Mädchen in allen Lebenslagen – besonders auch in Notlagen wie z.B. bei

  • Diskriminierung
  • Partnerschaftsprobleme
  • Häusliche Gewalt
  • Lebenskrisen
  • Arbeitsplatzproblemen etc.

Die Frauenbeauftragte kann auf Wunsch auch Kontakte zu anderen Institutionen wie z.B. „Frauen helfen Frauen“ oder Frauenhäuser vermitteln.

Die Gleichstellungsbeauftragte befasst sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Verwaltung.

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • überwacht den Frauenförder- und Gleichstellungsplan sowie Umsetzung,
  • überwacht und fördert die Umsetzung des Hessischen Gleichstellungsgesetzes (HGlG),
  • hat Mitwirkungsrechte bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle

zu folgenden Themenbereichen:

  •  Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
  • Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Beratung der Dienststellenleitung bezüglich Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
  • erhebt Einspruch gegenüber der Dienststelle bei Verstößen gegen das Hessische Gleichstellungsgesetz und andere Vorschriften über die Gleichstellung von Frauen und Männern,
  • ist Ansprechpartnerin bei Diskriminierung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz,
  • unterstützt die berufliche Förderung und Beseitigung von Benachteiligungen der Beschäftigten.


Jede Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall!

Ihre Gesundheit und Ihr weiteres Wohlergehen sollten nach einer solchen Straftat stets an erster Stelle stehen.

Wenn Sie als Opfer eines Sexualdelikts eine Strafanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte zeitnah an das K 10 der Kriminalpolizei Hochtaunus. Dieses Kommissariat ist zuständig für Sexualdelikte und wie folgt erreichbar:

K 10 der Kriminalpolizei Hochtaunus

+49 6172 120310

Jederzeit können Sie natürlich auch die zentrale Polizeidienststelle oder jede andere Polizeidienststelle kontaktieren:

Zentrale Polizeidienststelle Bad Homburg

+49 6172 1200

Möchten Sie momentan keine Anzeige erstatten, besteht zeitnah bis drei Tage nach dem Geschehen die Möglichkeit, sich zur Untersuchung und Dokumentation mit und ohne Beweissicherung der Straftat an die Hochtaunus-Kliniken zu wenden. Bevor Sie die Klinik aufsuchen, wäre es für Sie äußerst hilfreich, sich auf der Homepage über die Maßnahmen im Krankenhaus zu informieren.

Hochtaunus-Kliniken in Bad Homburg Abt. Gynäkologie und ZNA

Zeppelinstraße 20

61352 Bad Homburg

soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/bundeslaender/hessen/hochtaunuskreis/kliniken/

Sollten Sie nach der Tat Gesprächs- und Informationsbedarf haben, können Sie gerne mit der LOTTE – AWO Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Kontakt aufnehmen:

AWO Beratungsstelle für Frauen und Mädchen

+49 6172 1370-993

awo-hs.org/frauen-familie

Flyer: Soforthilfe nach Vergewaltigung (PDF)


Programm der Frauenbeauftragten im Hochtaunuskreis

Zum Programm der Frauenbeauftragten im Hochtaunuskreis gelangen Sie hier: Programm 2024 (PDF)

Ansprechpartner

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Beratungsangebote

Gerade in der aktuellen Coronakrise kann es vermehrt aufgrund der veränderten, schwierigen Bedingungen und familiären Belastungen zu konfliktreichen Situationen kommen. Folgende Kontaktstellen, die schnelle Hilfe bieten, finden Sie hier (PDF).