Die Gemeinde Wehrheim ist Mitglied bei den Kommunen für Biologische Vielfalt e.V. und bekennt sich zum Erhalt der Artenvielfalt. Insbesondere Hecken, Sträucher und Bäume sind für zahlreiche Tiere ein wichtiger Lebensraum. So ist in diesen Strukturen immer wieder eine besonders hohe Artenvielfalt festzustellen. Insbesondere Nützlinge profitieren stark von diesen Strukturen. Diese helfen wieder auf den angrenzenden Flächen die Schädlinge im Griff zu halten.
Zum Erhalt dieser Strukturen und Lebensräume in unserer Landschaft ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht zulässig, Hecken, Gebüsche, andere Gehölze sowie Bäume, die außerhalb des Waldes, oder von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen (BNatschG § 39 Abs. 5). Sollte in diesem Zeitraum ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen notwendig werden, ist dabei sicherzustellen, dass die Hecke als Brut- und Lebensraum für die Vogelwelt während der Schutzfrist erhalten bleibt. Vor dem Schnitt ist zu kontrollieren, ob sich in der Hecke noch belegte Nester befinden, ist dies der Fall ist der Schnitt zu verschieben. Rückschnitte sind so zu führen, dass die Gehölze dauerhaft erhalten bleiben und ihre Funktion als Lebensraum für unsere heimische Tierwelt nicht beeinträchtigt wird.
An öffentlichen Straßen müssen zur Vermeidung von Unfällen, Äste und Zweige, die über die Grundstücksgrenze, über dem Gehweg, vor Verkehrsschildern und über die Fahrbahn herausragen, zurückgeschnitten werden. Diese Arbeiten dürfen immer durchgeführt werden, da Fußgänger, Radfahrer und Kraftwagenfahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer in erheblichem Umfang behindert und gefährdet werden können.
Ein Problem ist es auch oft, dass Nachbarn sich vom starken Bewuchs auf dem Nachbargrundstück beeinträchtigt fühlen und manchmal kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Nachbarn. Wir bitten Sie, im Zuge des guten nachbarlichen Zusammenlebens darauf zu achten, dass Ihr Nachbar nicht beeinträchtigt wird.
Wenn Sie weitere Fragen zum Gehölzschnitt haben steht Ihnen unser Herr Ringwald vom Umweltamt gerne zur Verfügung.
Die Termine für die nächsten Baumpflegekurse werden in dem nächsten Veranstal-tungskalender veröffentlicht.
5 Oktober 2020