Keine Barzahlung mehr in der Gemeindekasse möglich:
Ab sofort ist die Barzahlung in der Gemeindekasse für Bürgerinnen und Bürger nicht mehr möglich. Fällige Zahlungen müssen bitte per Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Ausfall der Feuerwehr-Jahresversammlung:
Die für den 31.10.2020 vorgesehene Jahresversammlung mit Neuwahl der Gemeindebrandinspektoren muss leider nun auch wieder abgesagt werden. Nach Rücksprache mit Gemeindebrandinspektor Markus Lezius und unter Einbindung der Ortsteilwehren muss der Termin nun erst einmal auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Kommissarisch bleiben weiterhin Markus Lezius als Gemeindebrandinspektor und Michael Erdmann als sein Stellvertreter im Amt.
Geschwindigkeitsanzeigetafel:
2 neue Geschwindigkeitsanzeigetafeln wurden aufgestellt. Zum einen im Obernhainer Weg von Obernhain kommend nach dem Bahnübergang, die zweite neue Tafel steht nun im Eingangsbereich von Obernhain in der Straße „an den Linden“ und eine Tafel wurde versetzt und steht nun im Ortseingangsbereich von Friedrichsthal im „Hainer Weg“ von Pfaffenwiesbach aus kommend.
Geschwindigkeitsmessungen:
Die aktuellen Messergebnisse sind zum Teil erschreckend. Hier zu nennen ist u.a. der Oberloh, im Bereich zwischen Saalburgsiedlung und Wehrheim und an der Schlink (hier Spitzenreiter 144 km/h).
Unsere Mitarbeiter werden in den kommenden Tagen und Wochen daher weitere Messungen vornehmen.
Blitzeranlage Kreuzung Obernhain:
Die Blitzeranlage, defekt durch Verkehrsunfall, ist nun wieder instandgesetzt und in Betrieb. Sie dient der Sicherheit beim Queren der Kreuzung und wir werden uns seitens der Kommune weiterhin für die Errichtung eines Kreisels an dieser Stelle stark machen.
Gegenseitige Rücksichtnahme auf öffentlichen und auch privaten Wegen:
Wiederholt wurden wir angesprochen, dass doch bitte mehr Rücksicht geübt wird, insbesondere auch innerorts auf öffentlichen wie auch privaten Wegen durch Begegnungen von Fußgängern und Radfahrern. Hier kommt es auch immer wieder zu kleineren Konflikten der Beteiligten. Bitte versuchen Sie doch auch weiterhin das Miteinander und nicht das Gegeneinander.
Einkaufshelden:
In Wehrheim läuft die Aktion „Einkaufshelden“ der Jungen Union Wehrheim wieder an. Sie benötigen Hilfe bei täglichen Einkäufen oder Besorgungen aufgrund der Corona-Pandemie und den steigenden Zahlen? Insbesondere die älteren und schwächeren Menschen brauchen unsere Hilfe und sollten sich keinem erhöhten Risiko aussetzen. Daher melden Sie sich bitte bei den Einkaufshelden, hier Ansprechpartner Jan Krebs in Wehrheim unter der Handynummer 0157 38798840 oder unter jan.krebs@ju-hochtaunus.de bzw. können Sie die Infos nochmals auf der Homepage der Gemeinde nachlesen.
Corona-Pandemie:
Die aktuellen Zahlen sind erschreckend und wir werden uns alle auf möglicherweise sehr harte Wochen und Monate einstellen müssen.
Das soziale Leben ist bereits jetzt mehr oder weniger zum völligen Stillstand gekommen und aktuell können auch aufgrund der ständig steigenden Infektionszahlen keinerlei Veranstaltungen oder Treffen stattfinden.
Der Hochtaunuskreis hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die am morgigen 23.10.2020 um 8 Uhr in Kraft tritt und bis 06.11.2020, 24 Uhr, gültig ist. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.
Hier die Punkte zusammengefasst:
1. Abweichend von der bestehenden Regelung sind Aufenthalte im öffentlichen Raum nur alleine, in Gruppen von höchstens 5 Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet.
2. Für Zusammenkünfte oder Veranstaltungen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen.
3. Beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen, im öffentlich zugänglichen Begegnungs- und Verkehrsbereich öffentlicher Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften sowie in Einrichtungen der Gastronomie ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen verpflichtend; in Einrichtungen der Gastronomie gilt diese Pflicht nicht am eigenen Sitzplatz. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine solche Maske tragen können.
4. Für besonders belebte Straßen und Plätze, auf denen es voraussichtlich nicht möglich ist, das Abstandsgebot von 1,50 m einzuhalten, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.
5. Für private Feierlichkeiten gilt: in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen wird die Teilnehmerzahl auf maximal 5 Personen oder Angehörige von maximal 2 Hausständen beschränkt.
Für private Feierlichkeiten in privaten Räumen, insbesondere in Wohnungen, wird eine Begrenzung der Teilnehmerzahl auf maximal 5 Personen oder Angehörige von maximal 2 Hausständen dringend empfohlen.
6. Der Verkauf und die Abgabe von Alkohol sowie der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten.
Die Ereignisse überschlagen sich aktuell. Wir müssen Ruhe bewahren und dürfen nicht hysterisch und aggressiv werden.
Wehrheim, 22.10.2020
Gregor Sommer, Bürgermeister
22 Oktober 2020