Nach der aktuellen Verordnung vom 9. Mai 2020 sind Großveranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Abstands- Hygienemaßregeln nicht sichergestellt werden können, insbesondere Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kerb-Veranstaltungen, nicht erlaubt.
8 Mai 2020