Der Sportbetrieb ist wie folgt gestattet, wobei dies für alle Wehrheimer Sportanlagen, Schützenhäuser sowie auch die Sport- und Mehrzweckhallen gilt.
Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt.
Der Trainingsbetrieb, wenn er kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen gewährleistet ist, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen. Entsprechende Hinweise werde heute noch an die Vereinsvertreter der Wehrheimer Vereine sowie den Vereinsringsvorsitzenden zur Weiterleitung an die Mitglieder und Aktiven übermittelt.
8 Mai 2020