Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,
durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingte Einschränkung auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Sie können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitungen dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im
Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass
Wählerinnen und Wähler diese vergessen haben.
- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch
gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende
Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
- Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und
die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
- Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit.
Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen
Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen
ausgestattet.
Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,
und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre
Simmen per Briefwahl abgeben.
Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt Ihre Stimmen vor Ort abzugeben.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt (06081/589-0)
Mit freundlichen Grüßen
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wehrheim
18 Januar 2021