Pressemitteilung
Nutzung der Grünecken
Die Gemeinde Wehrheim möchte aus gegebenem Anlass nochmals auf die Benutzung der Grünecken hinweisen und bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung:
Die Grünecken sind an Werktagen von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu benutzen.
Größere Mengen an Grünabfällen sind direkt zur Kompostierungsanlage nach Pfaffenwiesbach zu bringen.
In den Grünecken dürfen nur Grün- und Gartenabfälle abgelagert werden. Transportbehältnisse wie Kartons oder Plastiksäcke sind wieder mitzunehmen. Keinesfalls dürfen sie in den Grünecken liegen bleiben.
Die Anlieferung gewerblicher Grünabfälle ist nicht gestattet - weder in den Grünecken noch auf der Kompostierungsanlage.
Die Grünecken sind keine Müllcontainer für Bauschutt etc. Es werden Kontrollen durchgeführt.
Bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld.
Wir bitten höflich um Beachtung.
Öffnungszeiten der Kompostierungsanlage Pfaffenwiesbach
Die Anlage öffnet ab Samstag, 13. März 2010, von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Am Ostersamstag, 03. April 2010, ist die Anlage geschlossen.
Im Juli und August ist die Anlage nur 14-tägig und zwar am 10. und 24. Juli 2010 sowie am 07. und 21. August 2010 ebenfalls von 11:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Ab September ist wieder jeden Samstag von 11:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Je nach Witterung öffnet die Deponie bis Samstag, 13. November 2010. Änderungen werden in der Presse bekannt gegeben.
Während der Öffnungszeiten kann dort Humus abgeholt werden. Grünabfälle aus privater Herkunft können direkt angeliefert werden. Anlieferungen von gewerblichen Betrieben sind nicht gestattet! Anlieferungsberechtigt sind ausschließlich Wehrheimer Bürger.
Kompostbestellung (ab 1 m³) bei H. Pfaudler unter der Tel-Nr.: 589-53 oder per E-mail unter H.Pfaudler@Wehrheim.de
Bei Abholung kosten:
10 l Humus 0,50 €
1 m³ Humus 15,00 €
Preise bei Anlieferung:
1 m³ Humus 25,00 €
ab 3 m³ Humus 20,00 €/m³
ab 10 m³ Humus 16,00 €/m³
WERTSTOFF-TERMINE
März / April 2010
ABFUHRTERMINE HAUSMÜLL:
04.03., 11.03., 18.03., 25.03., 31.03., Wehrheim, Friedrichsthal
09.04., 15.04., 22.04., 29.04.:
05.03., 12.03., 19.03., 26.03.,
01.04., 10.04., 16.04., 23.04., 30.04.: Obernhain, Pfaffenwiesbach
ABFUHRTERMINE GELBER SACK:
01.03., 15.03., 27.03., 12.04., 26.04.: Wehrheim, Obernhain, Pfaffenwiesbach, Fried-richsthal
HOLZSAMMLUNG:
16.03., 15.04.: Wehrheim, Obernhain, Pfaffenwiesbach und Friedrichsthal
SPERRMÜLLSAMMLUNG:
17.03., 16.04.: Wehrheim, Obernhain, Pfaffenwiesbach, Friedrichsthal
ABFUHRTERMINE PAPIER:
11.03., 09.04.: Obernhain
23.03., 20.04.: Wehrheim
25.03., 22.04.: Pfaffenwiesbach und Friedrichsthal
ELEKTROGROSSGERÄTESAMMLUNG:
21.04.: Wehrheim, Obernhain, Pfaffenwiesbach und Friedrichsthal
Anmeldungen müssen bis spätestens eine Woche vor der jeweiligen Abfuhr bei der Fa. Kilb unter der Tel.-Nr.: 0180/1000931 erfolgen.
ÖFFNUNGSZEITEN DES WERTSTOFFHOFES:
27.03., 24.04.: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Bauhof Wehrheim
Termine für das Schadstoffmobil
27. Februar 2010 Wehrheim, Festplatz am Bürgerhaus, von 11:30 Uhr - 13:30 Uhr
02. März 2010 Obernhain, Ende Saalburgstraße, von 09:00 Uhr - 10:00 Uhr
11. März 2010 Friedrichsthal, Feuerwehrgerätehaus, von 12:00 Uhr - 13:00 Uhr
11. März 2010 Pfaffenwiesbach, Parkplatz Feuerwehrgerätehaus, von 13:30 Uhr - 14:30 Uhr
Eine Bitte der Firma Bördner zur Leerung der Mülltonnen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bitte denken Sie daran, dass die Restmülltonne und die Altpapiertonne mit der Schürze zur Straße gestellt werden muss, damit der Greifarm des Abfuhrfahrzeuges die Tonne anheben und leeren kann.
Weiterhin sollten die Gebührenmarke für 2010 auf die Restmülltonne gut sichtbar aufgeklebt werden. Sie ist in diesem Jahr rot/rosa/weiß.
Bei wöchentlicher Leerung ist eine zweite Marke erforderlich. Sie ist quadratisch grün/schwarz. Diese wurde bereits letztes Jahr ausgegeben und ist weiterhin gültig.
Es ist zu empfehlen, die Gebührenmarken der Vorjahre zu entfernen, da es für den Fahrer des Müllfahrzeuges somit übersichtlicher wird.
Sie erleichtern den Müllfahrern damit ihre Arbeit und vermeiden, dass unrechtmäßig aufgestellte Tonnen somit geleert werden. Für Ihr Verständnis danken Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens Bördner und der Gemeindeverwaltung.
Öffentliche Bekanntmachung der RHEIN-MAIN ABFALL GmbH
Sonderabfall-Kleinmengensammlung im Hochtaunuskreis
Die RHEIN-MAIN ABFALL GmbH führt auch in diesem Jahr wieder Einsammlungen von Sonderabfall- leinmengen durch.
Die Sammlung können private Haushalte, Schulen, Dienstleistungsunternehmen und Kleingewerbebetriebe in Anspruch nehmen. Dabei darf das jährliche Sonderabfallaufkommen jedoch 500 kg nicht übersteigen. Erzeuger größerer Abfallmengen müssen sich an einen zugelassenen Entsorger wenden.
Um unnötige Zurückweisungen am Entsorgungsfahrzeug zu vermeiden, sind bei der Anlieferung folgende wichtige Hinweise zu beachten:
- Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle ab gegeben werden.
- Das Fassungsvermögen der Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein, da größere Behälter nicht in die Fässer des Sammelfahrzeuges passen.
- Die Sonderabfälle sollten nach Möglichkeit in der gut verschlossenen Originalverpackung abgegeben werden. Ein Umfüllen am Fahrzeug ist nicht zulässig.
- Das Sammelteam nimmt pro Tag mehrere Sammeltermine wahr, die auch Sortier- und Aufräumzeiten beinhalten. Kurz vor Ablauf der Sammelzeit und bei allzu großem Andrang besteht daher kein Anspruch auf Abnahme der Sonderabfälle.
- Durch Verkehrs- oder Witterungsverhältnisse kann es zu Verspätungen oder in Einzelfällen zu Ausfällen der Sammlung kommen.
- Abfälle sind immer direkt dem Sammelpersonal zu übergeben. Das Abstellen von Sonderabfällen ist verboten.
- Sie können alle Termine im Sammelgebiet nutzen.
Die RMA bittet, zur Entlastung des Schadstoffmobils vorrangig die Rücknahmemöglichkeiten des Handels zu nutzen.
Haushaltsbatterien und Kfz-Batterien können auch über die jeweiligen Abgabemöglichkeiten der Kommunen oder über das Schadstoffmobil entsorgt werden.
Altöl muss gemäß Altöl-Verordnung bei allen Verkaufsstellen (Fachhandel, Tankstellen, Supermärkte), die Motoröle vertreiben, kostenlos zurückgenommen werden. Altölreste werden am Schadstoffmobil angenommen.
Altmedikamente sind in den Apotheken oder am Schadstoffmobil abzugeben.
Leuchtstofflampen werden an der "Übergabestelle Elektroaltgeräte" am Recyclinghof Brandholz angenommen. Achtung: das Schadstoffmobil nimmt seit 01.01.2007 keine Leuchtstoffröhren mehr an. Ausgehärtete Dispersionsfarben können mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Tropffreie und spachtelreine Leergebinde sind kein Sonderabfall und gehören in die Gelbe Tonne/Gelber Sack oder Restmülltonne.
Am Schadstoffmobil können folgende Sonderabfallarten abgegeben werden:
Abbeizmittel, Abflussreiniger, Backofenreiniger, Bleichmittel, Desinfektionsmittel, Entkalker, Entwicklerbäder, Farben, Feuerlöscher, Fixierbäder, Fleckentferner, Frittierfette, Frostschutzmittel, Herdreiniger, Holzschutzmittel, Kaltreiniger, Klebstoffe, Kosmetika, Lacke, Laugen, Leim, Lösemittel, Metallreiniger, Mottenschutzmittel, Ölfilter, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberthermometer, Rostschutzmittel, Salmiakgeist, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen, Terpentin, Verdünner, Waschbenzin, WC-Reiniger, Zweikomponenten-Kleber.
Nicht am Schadstoffmobil angenommen werden folgende Abfälle:
radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle; Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher; Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe; Altreifen; Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen; Abfälle in Gebinden größer 20 Liter; Transportverpackungen (Taschen, Kartonagen, Kisten etc.)
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sind Auskünfte zu erhalten bei der RHEIN-MAIN ABFALL GmbH unter den Telefonnummern 069/80052-142 (Martina Brähler), 069-80052-144 (Gülücan Tan) und 069/80052-140 (Karl-Friedrich Remmele) oder unter www.rmaof.de.
Rhein-Main Abfall GmbH
Ludwigstraße 44
63067 Offenbach am Main
Kostenlose Energieberatung für alle Wehrheimer Bürgerinnen und Bürger
Die Gemeinde Wehrheim bietet, in Zusammenarbeit mit der Energieberatung "POWER" des Hochtaunuskreises, allen Bürgerinnen und Bürgern aus Wehrheim eine kostenlose Energieberatung an.
Die Beratung findet von 16.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses statt.
Die Beratung bietet Ihnen unter anderem Informationen
- zu energiesparenden Haushaltsgeräten,
- zum Einsatz effizienter Beleuchtung,
- zur Heizungssanierung und Warmwasserversorgung,
- zur Nutzung von Solaranlagen,
- zu Energiechecks für Wohngebäude und Betriebe,
- zu vorhandenen Förderprogrammen,
- zu Auswirkungen der Ökosteuer.
Die nächsten Sprechstunden finden am Montag, 08.03. und 12.04.2010, statt.
Obstbaumberatung in der Gemeinde Wehrheim
Seit November 2007 bietet die Gemeinde Wehrheim eine Beratungsstunde für Wehrheimer Bürgerinnen und Bürger an. Herr Heiko Fischer, Pomologe aus Kronberg, steht für Fragen zum Thema "Obstbaum" mit dem Schwerpunkt "Apfelbaum" zur Verfügung. Er berät über geeignete Sorten, Standortwahl, Schnitt, Lagerfähigkeit und Sortenbestimmung sowie bei möglichen Krankheiten.
Die Sprechstunden finden am
Montag, dem 01. März 2010, und Montag, dem 12. April 2010,
in der Zeit von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude "Wiesenau 30", 1. Stock, statt.
Herr Fischer sieht sich Problemfälle auf Wunsch vor Ort an. Entsprechende Termine können in seiner Sprechstunde vereinbart werden.
Empfehlenswerte Apfelsorten für unsere Region >>> hier
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Pfaudler, Tel-Nr.: 589-53 oder per E-mail H.Pfaudler@Wehrheim.de.
Wehrheim, das Apfeldorf im Taunus
wird auch im Jahr 2010 seinem Anspruch gerecht werden. Im März 2010 bietet die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem BUND Wehrheim und den Apfelweinfreunden Wehrheim wieder Lehrgänge zur Obstbaumpflege an. Sie werden wie in den vergangenen Jahren von dem Baumwart Heiko Fischer geleitet. Herr Fischer ist Vorsitzender des Kronberger Obst- und Gartenbauvereins und gilt im Taunus als Initiator wegweisender Aktionen rund um den Naturschutz und Obstanbau.
Am Freitag, 19. März 2010, 19.00 Uhr, führt Herr Heiko Fischer mit viel Anschauungsmaterial in die Theorie der Baumpflege ein. Der Kurs findet in der "Alten Kirche" in Obernhain, statt. Eingeladen sind vor allem Anfänger, natürlich auch Fortgeschrittene, die ihr Wissen auffrischen möchten.
Am folgenden Tag, Samstag, 20. März 2010, wird ab 9.00 Uhr die Theorie in die Praxis umgesetzt. Unter der Kursführung von Herrn Fischer führen Anfänger und Fortgeschrittene einen Erziehungs- und Erhaltungsschnitt auf der Streuobstwiese gegenüber dem Wehrheimer Schwimmbad durch.
Mit dieser Qualifizierung streben die Organisatoren mehrere Ziele an: Gemeindeeigene Bäume werden gepflegt, nützliche Fähigkeiten für den privaten Obstgarten erworben und immer mehr Wehrheimer Bürger begründen eine positive Beziehung zu den ökologisch und ökonomisch wertvollen heimischen Streuobstwiesen und Baumalleen.
Die Teilnahme an den Kursen ist kostenlos. Zum praktischen Teil sollten Baumscheren, Baumsägen und Leitern mitgebracht werden.
Anmeldung bei Hartmut Pfaudler, Gemeindeverwaltung, Tel-Nr.: 589-53, Fax: 589-90, oder H.Pfaudler@Wehrheim.de.
Patenschaften für Grünanlagen, Spielplätze und Bauminseln
Die Patenschaften sind seit vielen Jahren fester Bestandteil der jährlich von der Gemeinde Wehrheim veranstalteten Grün- und Bürgeraktionen.
Trotz der Teilnehmerzahl, über die wir uns sehr freuen, gibt es immer noch Spielplätze, Grünanlagen oder Bauminseln, die nicht in privater Pflege sind. Wir möchten Sie dazu aufrufen, die Pflege für solche Anlagen zu übernehmen. Wenn Sie selbst einen Garten oder Vorgarten haben, wäre es kein großer Aufwand z.B. die Bauminsel vor dem Haus mit zu pflegen. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und pflegen Sie evtl. gemeinsam eine oder mehrere Anlagen.
Oder haben Sie kleine Kinder, mit denen Sie auf einen Spielplatz gehen. Übernehmen Sie doch mit einigen anderen Eltern zusammen eine Patenschaft für diesen Spielplatz oder vielleicht besteht schon eine Patenschaft, an der Sie sich beteiligen können. Sprechen Sie doch einfach mal andere Eltern an.
Sollten Sie sich für die Übernahme einer Patenschaft interessieren, so möchten wir Sie bitten, sich bis 30.04.2010 bei der Gemeindeverwaltung Wehrheim zu melden:
Herr H. Pfaudler, Am Rathaus 2, 61273 Wehrheim,
Tel.: 06081/589-53, Fax: 06081/589-91, E-mail: H.Pfaudler@Wehrheim.de.
Ebenfalls möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger, Bürgerinitiativen, Gruppen und Vereine, welche schon eine Patenschaft betreuen, bitten, diese Patenschaft neu anzumelden, damit gewährleistet ist, einen aktuellen Stand aller bereits betreuten Anlagen zu erhalten.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Grün- und Bürgeraktion erhalten pro zu pflegender Anlage einen Pflanzengutschein im Wert von 7,00 € bereits zu Beginn der Übernahme einer Patenschaft, unabhängig von den weiteren Gutscheinen/Anerkennungen zum Ende des Jahres.
Für die Bürgeraktionen wird zu gegebener Zeit, wie in jedem Jahr, eine Broschüre erscheinen, welche allen Haushalten zugestellt wird.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen Herr Pfaudler gerne zur Verfügung.
Saubere Bürgersteige, Grünanlagen und Kinderspielplätze
Die Gemeinde Wehrheim wendet sich aus aktuellem Anlass und im Hinblick auf das beginnende Frühjahr an alle Bürgerinnen und Bürger.
Es geht hier insbesondere darum, dass derjenige, der sich einen Hund hält auch Verantwortung übernimmt. Das Argument, die Hundesteuer würde die Tierhalter von ihrer Reinigungspflicht unterbinden, ist falsch und wird häufig als Ausrede benutzt. Leider bewirken selbst angedrohte Bußgelder selten Besserung. Die Folge der Rücksichtslosigkeit ist bekannt: Hundekot auf Bürgersteigen, in Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen. Vor allem ist Hundekot dort eine starke Umweltbelastung. Hier droht auch Gefahr für die Gesundheit der Kinder, die z.B. durch Bakterien, Viren und Würmer (Band- und Hundespulwürmer) gefährdet werden. Weiter wird der Schmutz vom Kot in die Wohnungen getragen z.B. auf Teppichböden, auf denen dann die Kinder spielen.
Was sollen nun die verantwortungsbewussten Tierfreunde tun? Grundsätzlich müsste es jedem Hundehalter möglich sein, dass der Kot seines Vierbeiners erst gar nicht auf Gehwege, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, in Grünanlagen oder auf Kinderspielplätze kommen kann. Der Hund sollte deshalb, ehe es "passiert", möglichst an den Rinnstein oder die Hundehalter sollten den abgelegten Hundekot direkt beseitigen. An folgenden Hundestationen können Beutel für Hundekot kostenlos am Spender gezogen werden:
Wehrheim:
Rodheimer Straße am Friedhof,
Langwiesenweg am Oranienhof,
Köpperner Straße (Glascontainerstation),
Grünecke Anspacher Straße.
Obernhain:
Am Spielplatz "Löschteich" sowie
Kastanienanlage an der "Saalburghalle".
Pfaffenwiesbach:
Wiesenstraße am Friedhof sowie
Grünecke Rothwiese (Wintersteinstraße).
Friedrichsthal:
Verlängerter Hainerweg im Bereich am Holzbach.
An diesen Stationen können die gefüllten Beutel auch gleich wieder entsorgt werden.
Weiter bitten wir darum, den Hund auf keinen Fall alleine und unbeaufsichtigt auf der Straße, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, in Grünanlagen sowie im Wald laufen zu lassen. Auf die ausgewiesenen Kinderspielplätze dürfen Hunde überhaupt nicht.
Wir bitten dies unbedingt zu beachten. Wer ein Tier hält, übernimmt auch Pflichten gegenüber seinen Mitbürgern, denen daraus keine Nachteile entste-hen dürfen.
Im Interesse der vielen Bürgerinnen und Bürger werden die Hundehalter um entsprechende Beachtung gebeten. Die ersten warmen Tage laden verstärkt zu Spaziergängen, Wanderungen und Besuchen auf Spielplätzen ein. Alle Bürgerinnen und Bürger sind auf ein Miteinander und nicht Gegeneinander angewiesen und tragen somit zum guten Klima einer Kommune bei.
Hundehalter aufgepasst !!
Immer mehr kommt die Frage auf, ob jeder Hundehalter auch seine/n Hund/Hunde bei dem Steueramt ordnungsgemäß angemeldet hat und auch seine Steuern an die Gemeinde rechtmäßig abführt oder eher vorbeiführt. Auch sind viele Hundehalter der Ansicht, dass wenn man einen Hund gemeldet hat, der zweite, dritte, vierte ... Hund keiner Anmeldung mehr bedarf. Leider ist dies nicht der Fall und jeder Hund, selbst der Kleinste, unterliegt der Steuerpflicht.
Bei nicht gemeldeten Hunden kann eine Nachveranlagung bis zu 4 Jahren erfolgen.
Die Hundesteuer beträgt zur Zeit
für den ersten Hund 51,00 EUR
für jeden weiteren Hund 102,00 EUR
Bei Fragen können Sie sich an folgende Mitarbeiter der Gemeinde Wehrheim wenden
Frau Wagner 06081 / 589 - 73, E-mail I.Wagner@wehrheim.de
Frau Engels 06081 / 589 - 72, E-mail A.Engels@wehrheim.de
Vordruck Hundeanmeldung >>> hier
Jugendinfobörse - Vereine stellen sich vor
Am Samstag, 03. Juli 2010, stellen Wehrheimer Vereine ihre Angebote für Kinder und Jugendliche vor. Im Bürgerhaus und in der Sporthalle der "Limesschule" Wehrheim sowie auf dem Festplatz können alle Besucherinnen und Besucher sehen, was in Wehrheim und seinen Ortsteilen so alles geboten wird.
Viele Vereine und Jugendorganisationen haben ihre Teilnahme bereits angekündigt. Wer sich noch nicht gemeldet hat, sollte das jetzt schnellstens nachholen!
Information und Anmeldung bei Roswitha Hoflender, Telefon: 68168, E-mail: rossi-h@gmx.de.
Behindertenparkplätze
Es sind viele Nachteile, die schwerbehinderte Mitmenschen im Arbeitsleben und in der Gesellschaft insgesamt in Kauf nehmen müssen. Nachteilsausgleiche sollen etwas wieder davon wettmachen. Diese Hilfen schaffen keine Privilegien. Sie sind aber eine Hilfe, einige der Nachteile wieder auszugleichen.
So gibt es im Straßenverkehrsrecht die Einrichtung von Behindertenparkplätzen. Nur schwerbehinderte Mitmenschen mit dem sogenannten Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) dürfen diese Parkplätze in Anspruch nehmen (gesetzliche Grundlage u.a. die Straßen-verkehrsordnung).
Der Einstufung "aG" ist ein Verfahren beim zuständigen Versorgungsamt vorgelagert (u.a. gutachterliche Bewertung von Behinderungen, Krankenberichten etc.).
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer aus den oben genannten Gründen, die Rechte der schwerbehinderten Mitmenschen zu beachten. Gekennzeichnet sind die Behindertenparkplätze mit Verkehrszeichen und in einigen Fällen zusätzlich mit Symbolen.
Bedenken Sie, dass auch in Bereichen von Geschäften, Einkaufsmärkten, Verwaltungen, Arztpraxen etc. Behindertenparkplätze vorhanden sind und diese Einrichtungen eine Hilfe für schwerbehinderte Mitmenschen darstellen.
Die berechtigte Benutzung dieser Parkplätze wird durch das Auslegen eines Behindertenparkausweises nachgewiesen.
Helfen Sie mit und halten Sie diese ausgewiesenen Behindertenparkplätze immer frei!
Gestaltungssatzung Alt-Wehrheim"
Die Gestaltungssatzung für Alt-Wehrheim gibt die Gestaltung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und deren baulichen Nebenanlagen im alten Ortskern von Wehrheim vor. Mit ihrer Hilfe soll der Charakter und das Ortsbild von "Alt-Wehrheim" bewahrt werden.
Die Satzung kann im Rathaus Wehrheim bei Herrn Pfaudler in der Wiesenau 30 abgeholt werden und steht auch als Download im Internet zur Verfügung >>> hier
Unsere Sanierungsberaterin, Frau Architektin Regina Funcke, erreichen Sie unter der Tel-Nr.: 98 15 35 und per E-mail: r.funcke@t-online.de.
Aktuelle Stellenangebote
Die Gemeinde Wehrheim sucht flexible Vertretungskräfte für die Betreuung in den Kindertagesstätten. Die Vertretung erfolgt stundenweise nach Absprache und Bedarf, insbesondere zur Vertretung im Krankheitsfalle, Kur etc.
Da es sich bei den Beschäftigungen um kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse handelt, ist die Abgabe einer Lohnsteuerkarte Voraussetzung für die Tätig-keit.
Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, richten Sie bitte Ihre schriftliche Kurzbewerbung an den
Gemeindevorstand
- Personalabteilung -
Am Rathaus 2, 61273 Wehrheim
Telefon: (0 60 81) 5890
Die Gemeinde Wehrheim bietet zwei Zivildienstplätze im Bereich Umwelt- und Naturschutz (Bauhof)
ab 01. Mai und ab 01. Juni,
sowie
einen Zivildienstplatz im Bereich Schwerstbehindertenbetreuung im Integrativen Kindergarten Obernhain ab 01. Oktober 2010 an.
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die an einem Einsatz interessiert sind, können sich schriftlich bewerben beim
Gemeindevorstand
- Personalabteilung -
Am Rathaus 2, 61273 Wehrheim
Telefon: (0 60 81) 5890
Das Mehrgenerationenhaus
Unser Mehrgenerationenhaus in Wehrheim ist ein offener Treffpunkt für Menschen in jedem Lebensalter. Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren können sich hier ganz selbstverständlich begegnen.
Das öffentliche Wohnzimmer
Da unser eigentliches Mehrgenerationenhaus noch in der Bauplanung ist, wird uns zwischenzeitlich ein Raum im Kindergarten Wiesenau zur Verfügung stehen. In diesem Raum befindet sich das öffentliche Wohnzimmer unseres Mehrgenerationenhauses.
Angebot des Mehrgenerationenhauses im Öffentlichen Wohnzimmer
Offener Treff
02.03. 15:00 Uhr Filzen
05.03. 15:00 Uhr Vortrag "Kongo - Land am Abgrund". Referent: Herr Dr. Kujaw
09.03. 15:00 Uhr Stricken
12.03. 15:00 Uhr Osterbasteln
13.03. 10:00 - 16:00 Uhr Nehmen Sie kein Blatt vor den Mund - Leitlinien effektiver Pressearbeit
16.03. 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen
19.03. 15:00 Uhr Spiele
23.03. 14:30 Uhr Treffen der Gruppe mit Programmbesprechung
23.03. 15:00 Uhr Osterbasteln
26.03. 15:00 Uhr Experimentielles Malen zum Stressabbau
26.03. 20:00 Uhr Lesung der Schreibwerkstatt zum Thema "Farbenspiel"
30.03. 15:00 Uhr Ostereier bemalen
06.04. 15:00 Uhr Wir sehen uns das Apfelkochbuch von Wehrheim an
09.04. 15:00 Uhr Vortrag über Patientenverfügung und Pflegeversicherung
13.04. 15:00 Uhr Spiele
16.04. 15:00 Uhr Märchen-Lesung
20.04. 15:00 Uhr Lesen mit Frau Salzmann-Laze
23.04. 15:00 Uhr Gemütliche Kaffeerunde
27.04. 15:00 Uhr Filzen
30.04. 15:00 Uhr Gemütliche Kaffeerunde
Wir haben auch eine Spielecke für Kinder.
Bei Fragen zum Mehrgenerationenhaus und auch bei Interesse an aktiver Mitarbeit wenden Sie sich an:
Gabriele Ohl
Büro MGH
Diakonisches Werk
Industriestr. 8b
61273 Wehrheim
Tel.: 06081/953190
Mail: g.ohl@diakonie-htk.de
Das öffentliche Wohnzimmer des MGHs finden Sie im:
Kindergarten Wiesenau
Goethestraße 7
61273 Wehrheim
Gregor Sommer,
Bürgermeister
Tipps Ihrer Polizeistation
Einbrüche in Wohnhäuser und Wohnungen
Einbrüche in Wohnhäuser und Wohnungen kommen immer wieder vor. Die Täter agieren oft im Schutze der Dämmerung/Dunkelheit. Türen, Terrassentüren und Fenster sind in sekundenschnelle aufgebrochen; das Durchsuchen der Wohnung geht rasch und routiniert vonstatten.
Jeder Einbruch bedeutet für die Betroffenen oftmals nicht nur materielle Verluste, sondern darüber hinaus auch in aller Regel einen gravierenden Eingriff in ihren persönlichen Lebensbereich und damit eine starke Beeinträchtigung ihres Sicherheitsgefühls.
Polizeiliche Erkenntnisse belegen eindeutig, dass eine erhöhte Aufmerksamkeit von Mitbewohnern entscheidend hilft, den ungebetenen Gästen die Diebestour zu vermasseln. Immer wieder registriert die Polizei, dass einzelne Täter oder kleine Tätergruppen zwar im Wohnbereich wahrgenommen werden, es ihnen dann aber doch gelingt, unbehelligt in Häuser und Wohnungen einzubrechen, ohne dass Nachbarn hiervon Notiz nehmen. Dabei ließen sich gerade solche Taten leicht verhindern, wenn Nachbarn wachsam sind, fremde Personen gegebenenfalls ansprechen und bei ungewöhnlichen Beobachtungen möglichst schnell die Polizei informieren. Sensibilität, Aufmerksamkeit und Wachsamkeit der Nachbarn haben nichts mit Schnüffeln oder Spionieren zu tun, sondern sind Ausdruck sicherheitsbewusstem Verhaltens und nachbarschaftlicher Mitverantwortung, die schließlich allen nutzen.
Die Polizei kann nicht überall gleichzeitig sein, aber ein Nachbar ist fast immer in der Nähe. Deshalb ist neben technischen Sicherheitsvorkehrungen wie einbruchshemmende Türen und Fenstern oder Alarmanlagen auch die Pflege einer guten und aktiven Nachbarschaft ein wichtiger Sicherheitsfaktor für das eigene Wohnumfeld.
Ganz in diesem Sinne gibt die Polizei weitere konkrete Tipps zum Schutz vor Wohnungseinbruch:
- Halten Sie auch tagsüber in Mehrfamilienhäusern die Hauseingangstür geschlossen.
- Behalten Sie fremde Personen im Haus oder auf dem Nachbargrundstück im Auge und sprechen Sie diese gegebenenfalls an.
- Verschließen Sie in Mehrfamilienhäusern stets Keller- und Bodentüren.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Wohnung einen bewohnten Eindruck erweckt.
- Alarmieren Sie bei Gefahr und in dringenden Verdachtsfällen über Notruf 110 sofort die Polizei.
Auf den Polizeistationen sind Flyer und Broschüren mit nützlichen Verhaltenstipps erhältlich.
Auch unter www.nicht-bei-mir.de finden Sie Hinweise und Tipps zum Einbruchsschutz. Bei der Polizeidirektion steht Ihnen die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle unter der Tel-Nr.: 06172/120-250 oder -251 zur Verfügung, wo Sie sich kompetent und kostenlos informieren können.
Ihre Polizeistation

