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Gebührensatz:

(seit Januar 2008)

 

 pro qm versiegelte Fläche

0,68 €

Nähere Erläuterung zur Niederschlagswassergebühr:

Eine Niederschlagswassergebühr ist zu entrichten, wenn auf einem Grundstück eine bebaute und künstliche Fläche vorhanden ist von denen das Oberflächenwasser entweder über eine direkte Leitung (z.B. Regenfallrohr, Hofsinkkasten) oder indirekt über andere Flächen (z.B. Gehweg, Straßensinkkästen) in den Kanal eingeleitet wird.

 

Die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist von der Größe der versiegelten Fläche abhängig. Die ermittelte Berechnungsfläche wird mit dem Gebührensatz von 0,68 € / qm multipliziert.

Bei Fragen zur Ermittlung der Versiegelten Fläche, wenden Sie sich bitte an Herrn Bratrich vom Bauamt.

 

Satzungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die Entwässerungssatzung.

 

Formular:         

Einzugsermächtigung Grundbesitzabgaben

Selbsterklärung Feststellung Versiegelte Fläche