Urkundenanforderung
Wo erhalte ich
Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden ?
Diese Urkunden
bekommen Sie bei dem Standesamt, welches den Personenstandsfall beurkundet hat.
Beispiel:
Wer in Anspach
geboren wurde, kann die Geburtsurkunde nur beim Standesamt Neu-Anspach
erhalten.
Wo erhalte ich
eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und was ist das überhaupt ?
Familienbücher
werden erst seit dem 01.01.1958 angelegt.
Sie bekommen die
Abschrift bei dem Standesamt in dessen Bezirk
- die Ehegatten ihren
gemeinsamen Wohnsitz haben (bei bestehender Ehe)
- der Ehemann zum Zeitpunkt
der Scheidung seinen Wohnsitz hatte (vor dem 01.07.1998)
- die Ehegatten ihren letzten
gemeinsamen Wohnsitz hatten (bei Scheidung nach dem 01.07.1998)
- der überlebende Ehegatte
seinen Wohnsitz hat
- der letztverstorbene
Ehegatte seinen Wohnsitz hatte
Was muss ich für
Abschriften und Urkunden bezahlen?
- Geburts-, Abstammungs-,
Heirats-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden jeweils 7,00 Euro
- jede weitere Urkunde 3,50 Euro
- Beglaubigte Abschrift aus
dem Familienbuch 8,00 Euro
- jede weitere Abschrift 4,00 Euro