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Die aktuellen Ausschreibungen:

 

Räume in den Verwaltungsgebäuden "Wiesenau 28 und 30" zu verkaufen.

Die Gemeinde Wehrheim beabsichtigt, das Anwesen "Wiesenau 30" komplett sowie folgende Räume in den derzeit als Verwaltungsgebäude genutzten Anwesen "Wiesenau 28" und "Wiesenau 30" im Ortsteil Wehrheim zu verkaufen:

 

 

1. Objekt "Wiesenau 30"

 

Das Gebäude "Wiesenau 30" besteht aus Kellergeschoss, Erd- und Obergeschoss.

Der Keller ist in fünf Räume aufgeteilt, von denen jeweils einer auf die Wohnungen entfällt und einer allgemein genutzt werden kann. Außerdem befindet sich dort der Heizungsraum.

Die Wohnungen im Erd- und Obergeschoss auf der linken Seite haben jeweils eine Fläche von ca. 70 m², die auf der rechten Seite jeweils eine Fläche von ca. 55 m².

Außerdem befinden sich auf dem Grundstück vier Garagen, die ebenfalls den einzelnen Wohnungen zugeschlagen werden.

Das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, hat eine Fläche von ca. 772 m²; es wird allerdings noch genau vermessen.

Lageplan

Grundriss Kellergeschoss

Grundriss Erdgeschoss

Grundriss Obergeschoss

Garagen

 

 

2. Bürgerbüro

 

Das Bürgerbüro verfügt über eine Fläche von ca. 77,90 m². Der dazugehörige Vorraum (Windfang) hat eine Fläche von ca. 5,50 m².

Die Fläche des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude des Bürgerbüros befindet, beträgt ca. 249 m²; sie wird allerdings noch genau vermessen.

Lageplan

Grundriss

 

 

3. Wohnung im 1. Obergeschoss des Gebäudes "Wiesenau 28" 

 

Es handelt sich hierbei um eine Wohnung bestehend aus vier Zimmern, Garderobe, Flur und Toilette. Sie verfügt über einen nach Süden ausgerichteten Balkon sowie einen Abstellraum im Dachboden und eine Garage.

Lageplan

Grundriss

 

 

4. Untergeschoss des Gebäudes "Wiesenau 28"

 

Das Untergeschoss des Gebäudes "Wiesenau 28" hat eine Fläche von ca. 230 m² und ist in sechs Räume, eine Teeküche sowie Toiletten aufgeteilt.

Lageplan

Grundriss

 

 

 

Verkaufsbedingungen:

 

1. Der Bieter/Erwerber hat der Gemeinde mit dem Angebot den Nachweis über die Finanzierbarkeit des Kaufpreises (Bankbestätigung, Eigenkapitalnachweis o.ä.) vorzulegen.

 

2. Der Bieter/Erwerber verpflichtet sich, nach Erteilung des Zuschlags unverzüglich einen Kaufvertrag mit der Gemeinde Wehrheim entsprechend dem Inhalt dieses Angebotes abzuschließen. Der Kaufpreis ist spätestens vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu Gunsten des Käufers zur Zahlung fällig. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt der Bieter/Erwerber.

 

3. Die Übergabe des Anwesens erfolgt am Tage nach der Kaufpreiszahlung.

 

4.  Zur Finanzierung des Kaufpreises kann der Kaufgegenstand bereits vor Eigentumsbeschreibung auf den Erwerber mit Grundpfandrechten belastet werden.

 

5. Bei Geboten unter den festgesetzten Beträgen behält sich die Gemeinde Wehrheim vor, keinen Verkaufsvorschlag zu erteilen.

 

 

 

Kontakt

Gemeinde Wehrheim

Katrin Glaser

Am Rathaus 2

61273 Wehrheim

Telefon: 06081 / 589-29

 

 

 

Verkaufsunterlagen zum Download:

Objekt "Wiesenau 30"

Bürgerbüro

Obergeschosswohnung "Wiesenau 28"

Untergeschoss "Wiesenau 28"

 

 

 

 

 



Eingangsbereich des Bürgerbüros zwischen den Gebäuden "Wiesenau 28" (links) und "Wiesenau 30 (rechts)

 

Ehemaliger Kindergartenraum im Ortsteil Pfaffenwiesbach zu vermieten.

Es handelt sich hierbei um einen ehemaligen Gruppenraum mit einer Fläche von rd. 40 m² und einer Teeküche im Erdgeschoss der "Alten Schule" Pfaffenwiesbach, Anschrift "Lindenstraße 7".

Auf der gleichen Etage wird ein weiterer Raum als Atelierraum und für Kunstausstellungen genutzt.

 

Weitere Informationen und Besichtungen sind gerne möglich:

 

Gemeindeverwaltung Wehrheim

Herr Schneider, Tel. 06081 - 58940

 



Außenansicht der "Alten Schule Pfaffenwiesbach"