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Gebührensätze:

 

 

(seit Januar 2011)

 

Tonnengröße

Turnus 

mtl. Gebühr

Turnus

mtl. Gebühr 

40 Liter

wöchentl. 

 12,46 €

14-täg.

5,92 €

60 Liter

wöchentl.

18,64 €

14-täg.

8,86 €

80 Liter

wöchentl.

24,87 €

14-tag.

11,79 €

120 Liter

wöchentl.

37,33 €

14-täg.

17,61 €

240 Liter

wöchentl.

74,66 €

14-täg.

35,33 €

1,1 Leihgefäss

wöchentl.

342,10 €

14-täg.

162,74  €

 

 

 

 

Ab dem zweiten Behältertausch eines Anschlußpflichtigen innerhalb eines Jahres wird eine Gebühr von jeweils 15,00 € erhoben.

 

Müllsäcke werden zum Stückpreis von 5,00 € für 50 l an den bekannten Verkaufsstellen ausgegeben.

 

 

zusätzliche Altpapiertonne 

120 Liter

2,20 € monatlich 

zusätzliche Altpapiertonne

240 Liter

3,80 € monatlich

 

 

Nähere Erläuterung zu den Abfallbeseitigungsgebühren:

Die Gemeinde Wehrheim erhebt für die Entsorgung der in ihrem Gemeindegebiet anfallenden Restmüllmenge eine Gebühr. Die Gebühr bemißt sich nach der Größe und dem gewählten Leerungsturnus (wöchentlich oder 14 – tägig) der bereitgestellten Restmülltonne.  Für alle Grundstücke im Gemeindegebiet Wehrheim besteht ein Anschluß – und Benutzungszwang an die gemeindliche Abfallentsorgung.

Größenänderungen von Restmülltonnen können nur Ende oder Anfang eines Kalendermonats vorgenommen werden. Der Tonnentauschtermin wird Ihnen von der Steuerabteilung bekanntgegeben.  Eine Änderung des Leerungsturnuses erfolgt zum 01. eines Kalendermonats.

Zu einer Restmülltonne wird jeweils eine Papiertonne bereitgestellt. Für die Entsorgung auf Wunsch des Anschlußnehmers über die Regelausstattung hinaus zugeteilten Papiertonnen werden zusätzliche Gebühren erhoben.

Anfang jeden Jahres erhalten alle Haushalte mit den Jahresbescheiden für angemeldete Restmülltonne entsprechende Gebührenmarke. Für eine wöchentliche Leerung müssen die Tonnen zusätzlich mit einem grün-schwarzen, quadratischen Aufkleber mit der Aufschrift: „Wöchentliche Leerung“ gekennzeichnet werden. Die Aufkleber müssen für den Fahrer gut sichtbar auf der Restmülltonne angebracht werden (Schürze oder Deckel). Sind diese sehr schwer zu erkennen (z.B. Tonnenrückseite) oder befinden sich nicht darauf, kann die Tonne nicht abgefahren werden. Ersatzmarken werden in der Steuerabteilung ausgegeben.

Es wird empfohlen, alte abgelaufene Gebührenmarken (diese sind mit einer Jahreszahl markiert und rund) von der Restmülltonne zu entfernen, damit eine schnelle Erkennung der aktuellen Gebührenmarke für den Fahrer möglich ist.

Die Abfallsatzung (Änderungssatzung 2011) sowie den  Abfallkalender 2012 der Gemeinde Wehrheim finden Sie hier.

 

Formular:         

Einzugsermächtigung Grundbesitzabgaben

Formular Tonnentausch / Tonnenbereitstellung